Naja Philips - bei denen wundert es mich nicht, wenn sie sich über Gesetze hinwegheben wollen:
Die Lumen-Angabe ist gemäß "VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION vom 18. März 2009" Punkt 3.1 PFLICHT !!!
Die Pappenheimer können
hier ja mal nachlesen.
Da wird immer eindeutig nur vom Lichtstrom gesprochen!
oder
hier...
Desweiteren sollte sich auch ELV die in Punkt 3.1 enthaltene Tabelle 6 einmal zu Gemüte führen. Hier wird das Glühbirnen-Equivalent geregelt. Angaben wie bei:
101759: 60lm = 10W
097386: 100lm = 20W
alle G9-Sockel Lampen: 190/200lm = 35W
wären damit vorbei, weil eindeutig gelogen !
Philips darf natürlich gerne ZUSÄTZLICH eine Candela Angabe machen, wenn es sich um gerichtetes Licht handelt. Das ist ok, aber der zugrunde liegende Wert des Lichtstromes ist trotzdem anzugeben.
Mit Lumen und Abstrahlwinkel kann jeder gern sich selber die
Lichtstärke (also Lichtstrom pro Raumwinkel) errechnen - falls es wer braucht, denn da die Lichtfläche nicht homogen beleuchtet wird, ist die Angabe dann eigentlich mehrfach pro Abweichung von der Achse erforderlich. (= Schwachsinn).
Ich orientiere mich weiterhin nach Lumen und bei der Effizienz in "lm/W". Candela ist schnickschnack und eigentlich Kundentäuschung (für Normalbürger ohne techn. Ausbildung), weil ein 40° Spot hat dann scheinbar mehr Licht, als ein 45° Spot. Das wird sicher gerne übersehen. Außerdem will der ja einen Vergleich zur alten Halogen-Lampe - mehr nicht. Ein Lichtarchitekt braucht Candela um die erforderlichen Leuchtmittel zu wählen um Vorgaben wie "die Arbeitsfläche hat mit mind. 500Lux beleuchtet zu sein" erfüllen zu können.
typ. Philips eben: den Normalverbraucher mit Produkten 2. Klasse geschmackvoll über den Tisch ziehen (meine pers. Erfahrung mit vielen Produkten dieser Firma) - und das nun eben EU-Verordnungswidrig.